ENERGIEGELADEN TALENTIERT

Jetzt fehlt nur noch ein Arbeit­geber, der das erkennt!

Empfiehl Zahnen Technik als Arbeit­geber und sichere Dir als empfeh­lende Person eine attrak­tive Prämie in Höhe von 1.000 € bei Einstel­lung der Person. Zudem erhält der/ die neue Mitar­bei­tende einen Will­kom­mens­bonus von 1.000 €.

Auf Wachs­tums­kurs

Wir wachsen weiter, um unseren Kunden inno­va­tive Lösungen in der Wasser- und Abwas­ser­technik zu bieten. Unser Wachstum zeigt sich nicht nur in span­nenden neuen Projekten, sondern auch im Wachstum unseres Wasserhelden-Teams.

In folgenden Berufen suchen wir Verstär­kung (all genders welcome):

  • Elek­tro­niker / Monteur
  • Konstruk­teur Elektrotechnik
  • Vorar­beiter im Bereich Elektrotechnik

So einfach geht’s

  1. Empfeh­lung ganz einfach online, per E‑Mail an h.nickels@zahnen-technik.de oder tele­fo­nisch (06550–9290-109) einreichen
  2. Einstel­lung des Kandidaten
  3. Prämie sichern

Wie läuft eine solche Empfeh­lung ab?
Empfiehl einen Freund oder Bekannten für eine Bewer­bung bei Zahnen Technik! Durch­läuft die Person erfolg­reich unseren Bewer­bungs­pro­zess und tritt diese die Stelle an, kümmern wir uns darum, dass Du eine Prämie erhältst.

Wie hoch ist die Prämie für eine erfolg­reiche Empfehlung?
Wenn Deine Empfeh­lung zu einer erfolg­rei­chen Einstel­lung führt, erhältst Du eine Prämie von 1.000 €.

Wie hoch ist der Will­kom­mens­bonus für den/ die neue Mitarbeitenden?
Mit Einstel­lung erhält das neue Team­mit­glied einen Will­kom­mens­bonus i.H.v. 1.000 €.

Wann wird die Prämie an Dich ausgezahlt?
Die Prämie wird ausge­zahlt, wenn der/die neue “Wasserheld*in” den ersten Arbeitstag bei uns hat.

Wie kannst Du eine Empfeh­lung einreichen?
Nutze für Deine Empfeh­lung einfach unser Formular. Über die Buttons gelangst Du zum Formular. Drei schnelle Angaben und schon erhalten wir Deine Empfehlung.

FAQs

Ja. Bedin­gung ist, dass die empfoh­lenen Personen die drei oben genannten Berufe betreffen müssen.

Nein, sie sind steu­er­pflichtig. Die Prämien aus der Empfeh­lung sind, als sons­tige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.

Die Zahlung der Empfeh­lungs­prämie erfolgt unab­hängig davon, ob am Ende der Probe­zeit eine unbe­fris­tete Über­nahme erfolgt.

Die Aktion kann jeder­zeit einseitig von uns für die Zukunft wider­rufen werden.

Teil­nahme- und Auszahlungsbedingungen

An der Empfeh­lungs­ak­tion dürfen nur private Personen über 18 Jahre teil­nehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass die Empfeh­lung in bestimmten Fällen gesetz­lich unzu­lässig ist. So darf der Empfoh­lene keines­falls unzu­mutbar beläs­tigt oder unter Druck gesetzt worden sein. Dies gilt insbe­son­dere für die Kontakt­auf­nahme bzw. Werbung über Telefon‑, E‑Mail oder andere Wege ohne seine Zustim­mung. Der Empfoh­lene darf nicht durch falsche Verspre­chungen, die Vorspie­ge­lung falscher Tatsa­chen oder das Verschweigen wich­tiger Infor­ma­tionen getäuscht werden. Zudem darf der/ die Empfehler*in Adressen von Dritten ohne deren Einver­ständnis und ohne Nach­weis der Einver­ständ­nis­er­klä­rung nicht an uns weitergeben.
Die Zahnen Technik GmbH ist berech­tigt, den/ die Empfehler*in von der Empfeh­lungs­ak­tion auszu­schließen und / oder die Prämie nicht auszu­zahlen, wenn ein Sach­ver­halt wie oben stehend vorliegt.

Für jede erfolg­reiche Empfeh­lung erhält der/die Empfehler*in eine einma­lige Prämi­en­zah­lung in Höhe von 1.000€ (brutto).

Voraus­set­zung dafür ist, dass…

  • wir den empfohlene*n Bewerber*in in ein Arbeits­ver­hältnis übernehmen
  • der/ die Kandidat*in sich nicht bereits vorher – unab­hängig von der Empfeh­lung – bei der Zahnen Technik GmbH beworben hat
  • der/ die Empfehler*in im Falle von Mehr­fach­nen­nungen den neuen Mitar­bei­tenden als Erster vorge­schlagen hat

Mit Einstel­lung des neuen Mitar­bei­tenden erhält dieser einen Will­kom­mens­bonus i.H.v. 1.000 €.

Wir freuen uns auf Deine Empfehlung!

Deine Ansprech­part­nerin

Helena Nickels