Wir weisen darauf hin, dass die Empfehlung in bestimmten Fällen gesetzlich unzulässig ist. So darf der Empfohlene keinesfalls unzumutbar belästigt oder unter Druck gesetzt worden sein. Dies gilt insbesondere für die Kontaktaufnahme bzw. Werbung über Telefon‑, E‑Mail oder andere Wege ohne seine Zustimmung. Der Empfohlene darf nicht durch falsche Versprechungen, die Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Verschweigen wichtiger Informationen getäuscht werden. Zudem darf der/ die Empfehler*in Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis und ohne Nachweis der Einverständniserklärung nicht an uns weitergeben.
Die Zahnen Technik GmbH ist berechtigt, den/ die Empfehler*in von der Empfehlungsaktion auszuschließen und / oder die Prämie nicht auszuzahlen, wenn ein Sachverhalt wie oben stehend vorliegt.